Im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen:
Falls der Patient vor dem Klinikbesuch schon mal mit L-Polamidon versorgt worden ist, hätte der Arzt sich beim Patienten erkundigen können, welche Apotheke ihm das Polamidon in der Rezeptur bisher hergestellt hat. Diese hätten ihm die bisherige Rezeptur faxen können oder gleich selbst herstellen können.
Falls der Patient erstmalig in der Klinik das Polamidon erhalten hat, wäre ein Anruf in der Klinikapotheke sinnvoll gewesen. Diese hätten die Rezeptur zur Herstellung sicherlich auch weiter gefaxt. Viele Kliniken erhalten die Medikamente auch über eine klinikversorgende öffentliche Apotheke, das hätte man durch einen kurzen Anruf vielleicht herausfinden können. Dann wäre es naheliegend gewesen, den Patienten genau in diese Apotheke zu schicken, da diese das Polamidon dann sicher da hat und auch mit der Abgabe und der Herstellung vertraut wäre.
Polamidon kann nicht jede Apotheke herstellen, da haben sich einige Apotheken darauf spezialisiert. Diesen wäre aber dann sicher auch die Fehldosierung aufgefallen.
1) Ist in der Betäubungsmittelverordnung ganz klar geregelt, dass nur Substitutionsärzte Medikamente zur Substitution verschreiben dürfen. Das kann - leider - die Approbation kosten.
2) Ein Fax gibt es doch heutzutage in jeder Klinik und in jedem Altenheim. Jeder Entlassbericht kann also sowohl von der Klinik wie auch vom Altenheim an meine Praxis gefaxt werden - erst dann verordne ich das, was ich verantworten kann.
3) "Blutige Entlassungen aus den Kliniken" sollten uns nicht dazu veranlassen, Verantwortung für unzureichende Entlassvorbereitungen zu übernehemn.